Nachlassverwaltung
 
 
Nachlassverwaltung
  Die Erben oder Gläubiger haben die Möglichkeit, beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlaßverwalters zu beantragen.
   
  Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe anstelle der Erben den Nachlass zu verwalten und die Befriedigung sämtlicher Nachlassgläubiger sicherzustellen.
   
  Durch die Einsetzung eines Nachlaßverwalters können die Erben zur Begrenzung ihrer Erbenhaftung sicherstellen, dass sie für die Verbindlichkeiten des Nachlasses nur mit dem geerbten Nachlassvermögen und nicht auch mit ihrem eigenen Privatvermögen persönlich haften.