Nachlasspflegschaft
 
 
Nachlasspflegschaft
  Auch der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht eingesetzt.

Die Aufgabe des Nachlasspflegers ist es, den Nachlass in Besitz
zu nehmen und zugunsten der nicht (unbekannte Erben) oder
noch nicht endgültig bekannten Erben für den letztendlich
berechtigten Erben für die Dauer der Ungewissheit zu verwalten.