Beratung - Erbrecht
   
  Planung und Gestaltung der Nachfolge
 
zu Lebzeiten
 
»
durch Schenkungs-, Ausstattungs- oder Übertragungsverträge
 

letztwillig
 
»
durch Erbeinsetzung,
 
»
durch Vermächtnisaussetzungen,
 
»
Auflagen etc
    unter Einbeziehung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes
(Belastungsvergleich für die sich anbietenden einzelnen Gestaltungsalternativen)
 
Beratung im Erbfall
 
»
über Annahme oder Ausschlagung der Erbeinsetzung bzw. etwaiger Vermächtnisse?
 
»
Inanspruchnahme des erhöhten Ehegattenerb- bzw. Pflichtteils oder konkreter Zugewinn?
 
»
über Annahme oder Ausschlagung der Erbeinsetzung oder Geltendmachung des gesetzlichen Pflichtteils bei lebzeitigen anrechnungs- oder ausgleichspflichtigen Vorausempfängen
 
»
über Höhe des gesetzlichen Pflichtteils- und etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche
 
Übernahme der Vertretung von erbrechtlichen Beteiligten
    » im Erbscheinsverfahren
    » außergerichtlich
       Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
       bei der Auseinandersetzung der Erbschaft
       Fortsetzung de Erbengemeinschaft
   
»
gerichtlich
      • auf Durchsetzung des Erbteils
       auf Durchsetzung des Pflichtteils
       auf Durchsetzung von Vermächtnissen
      • auf Erfüllung von Auflagen des Erblassers
Erbrecht - Beratung