![]() |
||
Meine
Tätigkeit in dem Fachgebiet des Ehe- und Familienrechts umfasst:
|
![]() |
|
|
die Unterstützung und Beratung bei der Auseinandersetzung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften | |
|
die Prüfung und Regulierung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs | |
|
die Berechnung und Durchsetzung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen gemeinsamen Kindern, des Ehegattentrennungsunterhaltes sowie nachehelicher Ehegattenscheidungsfolgeunterhalt | |
|
die Übernahme der Parteivertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren | |
|
die Vertretung in Kindschaftsverfahren, wie z.B. die Klärung der Abstammung, das Namensrecht, das Sorge- und Besuchsrecht | |