Ehe- und Familienrecht
 
Meine Tätigkeit in dem Fachgebiet des Ehe- und Familienrechts umfasst:
Ehe- und Familienrecht
die Unterstützung und Beratung bei der Auseinandersetzung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
die Prüfung und Regulierung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs
die Berechnung und Durchsetzung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen gemeinsamen Kindern, des Ehegattentrennungsunterhaltes sowie nachehelicher Ehegattenscheidungsfolgeunterhalt
die Übernahme der Parteivertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren
die Vertretung in Kindschaftsverfahren, wie z.B. die Klärung der Abstammung, das Namensrecht, das Sorge- und Besuchsrecht